Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für jedes Angebot, jeden Auftrag und jede Reparatur des CNC Spindle Service, Paul Kloss, Uferstraße 9, 53757 Sankt Augustin, Deutschland. Stand: 17. August 2026.
1. Geltungsbereich
Wir arbeiten ausschließlich mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 14 BGB. Mit Verbrauchern schließen wir keine Verträge.
Diese Bedingungen gelten für alle unsere Leistungen. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir die Leistung in Kenntnis dieser Bedingungen vorbehaltlos ausführen.
2. Angebote und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend, bis sie schriftlich bestätigt sind. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir den Auftrag in Textform bestätigen, spätestens jedoch mit Beginn unserer Arbeiten an der Spindel.
Ein Angebot, das vor der Demontage der Spindel erstellt wird, beruht auf den Angaben des Kunden und auf typischen Schadensbildern. Ergibt die Demontage weitergehende Schäden, stellen wir die Arbeiten ein, informieren den Kunden und legen ein geändertes Angebot vor. Mehrarbeiten führen wir erst nach Freigabe durch den Kunden in Textform aus.
3. Preise, Befundungspauschale und Zahlung
Alle Preise sind Nettopreise in Euro und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie ohne Verpackung, Versand und Versicherung.
Erteilt der Kunde nach Demontage und Befundung der Spindel keinen Reparaturauftrag, berechnen wir die tatsächlich angefallene Befundung zuzüglich Wiederzusammenbau und Rückversand zu unseren jeweils gültigen Stundensätzen. Diese Kosten weisen wir auf Anfrage vorab aus.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Es gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
4. Versand, Verpackung und Gefahrübergang
Der Kunde versendet die Spindel auf eigene Kosten und Gefahr und hat für eine transportsichere Verpackung zu sorgen. Kühlschmierstoffe und Schmiermittel sind vorher zu entleeren, Gefahrstoffe sind uns anzuzeigen.
Beim Rückversand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald wir die Sendung dem Transporteur übergeben. Rücksendungen versichern wir auf Wunsch und auf Kosten des Kunden; ohne eine entsprechende Aufforderung sind wir zum Abschluss einer Transportversicherung nicht verpflichtet.
Für Zollformalitäten sowie für außerhalb Deutschlands anfallende Zölle und Einfuhrabgaben ist der Kunde verantwortlich.
5. Bearbeitungsfristen
Angegebene Durchlaufzeiten sind unverbindliche Schätzungen auf Grundlage üblicher Ersatzteilverfügbarkeit und keine verbindlichen Leistungstermine. Ein verbindlicher Termin gilt nur, wenn wir ihn in Textform ausdrücklich als verbindlich bestätigen.
Verzögerungen durch Umstände außerhalb unseres Einflussbereichs haben wir nicht zu vertreten — insbesondere verspätete Selbstbelieferung, Arbeitskampf, Transportstörungen, Energiemangel oder behördliche Maßnahmen. In diesen Fällen verlängert sich die vereinbarte Frist um die Dauer der Störung.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt die für die Arbeiten erforderlichen Maschinen- und Spindeldaten bereit, benennt die ihm bekannten Fehlersymptome und weist auf Vorreparaturen durch Dritte hin. Stellt der Kunde Teile selbst bei, übernehmen wir keine Haftung für Qualität und Eignung dieser Teile.
Werkzeuge, Werkzeughalter, Sensoren oder sonstige in oder an der Spindel verbliebene Gegenstände werden auf Gefahr des Kunden versandt. Wir bitten darum, sie vor dem Versand zu entfernen.
7. Abnahme und Untersuchungspflicht
Der Kunde untersucht die reparierte Spindel unverzüglich nach Erhalt und zeigt uns Mängel unverzüglich in Textform an (Mängelrüge gemäß § 377 HGB). Nicht offen erkennbare Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen.
Baut der Kunde die Spindel ein und nimmt sie in Betrieb, ohne einen Mangel zu rügen, gilt die Leistung als abgenommen.
8. Mängelhaftung
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Abnahme und gilt für unsere Werkleistung ebenso wie für die von uns eingebauten Teile. Damit wird die gesetzliche Verjährungsfrist des § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB verkürzt, was zwischen Unternehmern zulässig ist.
Die verkürzte Frist gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auf unserer Seite, für arglistig verschwiegene Mängel sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Liegt ein Mangel vor, steht uns zunächst das Recht zur Nacherfüllung zu — durch Nachbesserung oder, nach unserer Wahl, durch Austausch des betroffenen Bauteils. Erst wenn die Nacherfüllung zweimal fehlschlägt, kann der Kunde die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
Keine Mängel sind: normaler Verschleiß, Schäden durch unsachgemäße Bedienung, Kollision, Überlast, verunreinigte oder fehlende Kühl- und Schmiermittelversorgung, ungeeignete Umgebungsbedingungen sowie Eingriffe Dritter an der Spindel nach unserer Lieferung.
9. Haftungsbeschränkung
Für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer von uns übernommenen Garantie haften wir unbeschränkt.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) — also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Für Produktionsausfall, entgangenen Gewinn, entgangene Aufträge, Stillstandskosten sowie sonstige mittelbare Schäden und Folgeschäden haften wir bei einfacher Fahrlässigkeit nicht.
Die vorstehenden Beschränkungen gelten in gleichem Umfang für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer.
10. Eigentumsvorbehalt
Von uns eingebaute Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung des jeweiligen Auftrags unser Eigentum. Werden eingebaute Teile untrennbarer Bestandteil der Spindel, erwerben wir bis zur Zahlung Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswerts.
11. Nicht abgeholte Spindeln
Holt der Kunde eine Spindel nicht innerhalb von drei Monaten nach unserer Fertigmeldung ab oder nimmt er sie nicht an, können wir ein angemessenes Lagergeld berechnen. Nach einer weiteren schriftlichen Mahnung und einer Nachfrist von einem Monat sind wir berechtigt, die Spindel zur Deckung unserer Forderungen zu verwerten.
12. Vertraulichkeit
Zeichnungen, Messdaten und technische Informationen des Kunden behandeln wir vertraulich und verwenden sie ausschließlich zur Durchführung des Auftrags. Fotos von Reparaturen veröffentlichen wir nur mit Zustimmung des Kunden.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Sankt Augustin, Deutschland, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir bleiben berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
14. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand: 17. August 2026